The Tower Company
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale,
"Unsere Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource und sichern den Fortbestand des Unternehmens. (...)", so heißt es in der Unternehmensvision The Tower Company (TTC). Und diese Vision nehmen wir ernst!
Um als Arbeitgeber zukünftig noch attraktiver zu sein, hat TTC einige Maßnahmen für die Mitarbeiter der Unternehmenszentrale entwickelt. Eine dieser Maßnahmen ist die Unterstützung von Präventionsmaßnahmen. Hierzu hat sich TTC für die Zusammenarbeit mit "gesundheit und reisen" entschieden. Das Ergebnis der Zusammenarbeit finden Sie auf dieser Internetseite.
Hintergrund: Der Gesetzgeber bietet TTC die Möglichkeit, Präventionsmaßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem Betrag von € 500,- jährlich zu unterstützen. Einzige Bedingung dafür: die Präventionsmaßnahmen müssen den Anforderungen im Sinne des §20 Abs.1 und Abs.2 SGB V genügen. Diese Präventionsmaßnahmen werden auch von einigen Krankenkassen bezuschusst.
Unser Angebot an Sie als Mitarbeiter/in der TTC-Zentrale:
Sie wählen eines oder mehrere Angebote aus und klären zunächst mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Ihre Kasse die Präventionsmaßnahmen unterstützt. TTC bezuschusst die Präventionskurse mit € 100.-je Kurs (maximal also € 200.- je Kompaktkursangebot) und übernimmt für Sie somit die Kosten für die reinen Kursgebühren. Bei jedem Kompaktkursangebot finden Sie zwei Berechnungsbeispiele (mit/ohne Zuschuss einer Krankenkasse), wobei wir von einem durchschnittlichen Krankenkassenzuschuss je Kurs von € 75.- (€ 150.- bei zwei Kursen) ausgegangen sind. Bitte beachten Sie, dass Ihr Eigenanteil pro Reise € 10,- nicht unterschreiten darf.
Eine Übersicht solcher Maßnahmen und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie hier.
Zur genauen Vorgehensweise:
Sie buchen über diese Internetseite, bezahlen vor Reiseantritt den Normalpreis und verrechnen Ihren individuellen Zuschuss nach erfolgreicher Kursteilnahme mit Ihrer Krankenkasse und TTC. Dafür benötigen Sie die Teilnahmebestätigung, die Sie vor Ort von Ihrem Kursanbieter erhalten, und die Rechnung von gesundheit und reisen. Diese beiden Dokumente reichen Sie nach Ihrem Aufenthalt bei Ihrer Krankenkasse und TTC zur Erstattung Ihres Zuschusses ein. Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen Kompaktkurse maximal einmal pro Kalenderjahr unterstützen. Als zusätzliche Voraussetzung für die Leistung des Gesundheitszuschusses durch TTC reichen Sie TTC einen Nachweis darüber ein, ob bzw. in welcher Höhe Ihre Krankenkasse einen Zuschuss leistet.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg bei den Programmen Ihrer Wahl.

